Was ist eine Grabmalpatenschaft?
Alte Grabstätten werden nach der sogenannten „Ruhezeit“ im Allgemeinen nach 30 Jahren wieder eingeebnet. Bei denkmalpflegerisch bedeutsamen Ruhestätten können Personen oder Institutionen eine sogenannte Grabmalpatenschaft übernehmen. Diese Patenschaft dient der Pflege und Erhaltung erhaltenswerter Grabmale, also in der Regel der Grabsteine, nicht des kompletten Grabes. Mit der Erhaltung des Grabmales soll das Gedächtnis an die dort beerdigten Personen bewahrt werden.
Warum übernimmt der Sennestadtverein Grabmalpatenschaften?
Eines der vielen Betätigungsfelder des Sennestadtverein ist die Arbeit als Heimatverein. Als Mitglied im Westfälischen Heimatbund kümmert sich der Sennestadtverein nicht nur um die Bewahrung des Wissens um die Anfänge der Sennestadt, sondern auch um die Geschichte von Senne II und unserer ersten Siedler in dieser Gegend. Ein Teil dieser Geschichte sind die Grabmale der frühen Siedlerfamilien. Aber auch Erinnerungen an die Weltkriege oder die NS-Zeit, finden sich auf den Friedhöfen.


Grabmalpatenschaften auf dem Alten Friedhof in Sennestadt
Gegenüber der Fußgängerampel am Ramsbrockring gelangt man auf den Alten Friedhof von Sennestadt. Dieser Friedhof war 1848 eingeweiht worden und beherbergt die Erinnerung an viele Namen unserer Vorläufergemeinde Senne II. Mit dem Bau der neuen Sennestadt entstand dann ein neuer Friedhof – der Waldfriedhof am Senner Hellweg. Heute finden dort die Bestattungen statt. Der Alte Friedhof bleibt aber Erinnerungsstätte, grüne Oase und wirkt wie ein Park inmitten von Sennestadt.
Grabmalpatenschaft auf dem Waldfriedhof in Sennestadt
2026 kam eine weitere Grabmalpatenschaft auf dem Waldfriedhof hinzu. Es ist dies das Grabmal der Sennestädter Künstlerin Inge Jäger-Uhthoff, die mit ihren zahlreichen Skulpturen einen großen Beitrag zur künstlerischen Verschönerung der Sennestadt geleistet hat.
Zur Geschichte des Alten Friedhofs in Sennestadt
2021 hat der Sennestadtverein die Broschüre „Ein Friedhof erzählt“ herausgegeben. Sie ist noch vorrätig und kann gegen eine Schutzgebühr von 2 Euro plus Porto unter info@sennestadtverein.de angefordert werden.


Die Grabmalpatenschaften im Einzelnen:
Waldfriedhof
Grabmal F303 Grabstätte Familie Jäger-Uhthoff
Alter Friedhof
Grabmal A001 Grab Familie Johann Wilhelm Sprungmann
Grabmal A002 Grab Leutnant Eduard Vahrenholt
Erinnerungsstein A003 Grab Erna Kronshage
Grabmal A041 Grab Familie Westerwinter
Grabmal B219 Grab Familie Fritz Riepe
Grabmal B220 Grab Familie Brettmeier
Grabmal B239 Grab Anna und Jurij Zelichowskyj
Grabmal B243 Grab Friedrich Wilhelm Sprungmann
Grabmal B245 Grab Familie Wissmann
Grabmal B249 Grab Familie Walter Tönsgöke
Grabmal B250 Grab Familie Eikelmann
Grabmal C012 Grab Familie Lindemann
Grabmal C17a Grab Erich und Hilde Depenbrock
Grabmal C034 Familie Tellenbröker




